438.312
OSFRCFABV
CH-BE
Art. 33 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Situationsbedingte Kosten
Berechnung der Beiträge und anerkannte Werte für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - Persönliches Budget
Art. 33 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Situationsbedingte Kosten
Als situationsbedingte Kosten werden die notwendigen Fahrkosten zwischen Wohn- und Ausbildungsstätte angerechnet. Massgebend sind die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.
Zusätzlich werden bei Auszubildenden, die im elterlichen Haushalt wohnen, notwendige Mehrkosten für Verpflegung ausserhalb der Wohnstätte im Rahmen des im Anhang aufgeführten Ansatzes angerechnet.
Bei Auszubildenden mit Kindern können zudem die nötigen Kosten für die Fremdbetreuung der eigenen Kinder angerechnet werden. Die AAB legt entsprechend der individuellen Situation die anerkannten Kosten fest.