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438.312 OSFRCFABV CH-BE

Art. 32 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Pro-Kopf-Anteil

Berechnung der Beiträge und anerkannte Werte für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - Persönliches Budget
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Art. 32 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Pro-Kopf-Anteil

Bei verheirateten oder in eingetragener Partnerschaft lebenden Auszubildenden wird ein im persönlichen Budget ausgewiesener Fehlbetrag durch die Anzahl der im persönlichen Budget berücksichtigten Personen geteilt (Pro-Kopf-Anteil).

Paare, die eine faktische Lebensgemeinschaft bilden, werden verheirateten Auszubildenden gleichgestellt, wenn die Lebensgemeinschaft seit fünf Jahren andauert oder mindestens ein gemeinsames Kind im gleichen Haushalt lebt.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

100 2019 385 · be (Art. 32 Abs. 1 ABV)
Student Grant Calculation Disclosure and Stepfather Income Inclusion Appeal
Cited in the reasoning (E. 5.1, 5.3, 5.5) regarding the pro-rata sharing of the deficit among persons in the personal budget, but not explicitly cited in the final orders (1-5).
100 2019 385 · be (Art. 32 Abs. 2 ABV)
Student Grant Calculation Disclosure and Stepfather Income Inclusion Appeal
Cited in the reasoning (E. 5.3) regarding pro-rata sharing for de facto partnerships with a shared child, but not explicitly cited in the final orders (1-5).