438.312
OSFRCFABV
CH-BE
Art. 25 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Budget
Berechnung der Beiträge und anerkannte Werte für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - Persönliches Budget
Art. 25 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Budget
1. Im persönlichen Budget werden die Verhältnisse der oder des Auszubildenden, der Ehegattin oder des Ehegatten, der gemeinsamen Kinder und der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners erfasst.