438.312
OSFRCFABV
CH-BE
Art. 23 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Saldoteilung bei einem Einnahmenüberschuss
Berechnung der Beiträge und anerkannte Werte für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - Familienbudget
Art. 23 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Saldoteilung bei einem Einnahmenüberschuss
1. Ein im Familienbudget ausgewiesener Einnahmeüberschuss wird durch die Anzahl der in Ausbildung stehenden Kinder geteilt.
2. Das Ergebnis wird als Einnahme im persönlichen Budget angerechnet.
3. Bei Auszubildenden gemäss Artikel 15 Absatz 2 ABG werden lediglich 50 Prozent des Ergebnisses als Einnahme im persönlichen Budget angerechnet.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
600 21 16 · be (Art. 23 Abs. 1 ABV)
Appeal Regarding Educational Grant Calculation and Foreign Income Conversion Rate
This provision concerns the distribution of income surplus, which was deemed inapplicable for the siblings not living in the household (see section 2.2.2).