438.312
OSFRCFABV
CH-BE
Art. 22 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Situationsbedingte Kosten
Berechnung der Beiträge und anerkannte Werte für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - Familienbudget
Art. 22 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Situationsbedingte Kosten
Als situationsbedingte Kosten werden die zu bezahlenden Steuern und die Berufskosten angerechnet.
Als anerkannte Berufskosten gelten die steuerrechtlich anerkannten Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie die notwendigen Mehrkosten für Verpflegung ausserhalb der Wohnstätte.