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438.312 OSFRCFABV CH-BE

Art. 22 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Situationsbedingte Kosten

Berechnung der Beiträge und anerkannte Werte für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - Familienbudget
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Art. 22 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Situationsbedingte Kosten

Als situationsbedingte Kosten werden die zu bezahlenden Steuern und die Berufskosten angerechnet.

Als anerkannte Berufskosten gelten die steuerrechtlich anerkannten Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte sowie die notwendigen Mehrkosten für Verpflegung ausserhalb der Wohnstätte.

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