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438.312 OSFRCFABV CH-BE

Art. 21 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Integrationszulage und Einkommensfreibetrag

Berechnung der Beiträge und anerkannte Werte für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - Familienbudget
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Art. 21 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Integrationszulage und Einkommensfreibetrag

1. Als Integrationszulage wird der im Anhang aufgeführte Pauschalbetrag angerechnet. Die Zulage wird im Familienbudget pro Person, die in einer anerkannten Ausbildung steht, gewährt.

2. Als Einkommensfreibetrag wird der im Anhang aufgeführte Pauschalbetrag gewährt.

3. Integrationszulage und Einkommensfreibetrag dürfen pro Haushalt 13'200 Franken pro Jahr nicht übersteigen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

600 21 16 · be (Art. 21 Abs. 1 ABV)
Appeal Regarding Educational Grant Calculation and Foreign Income Conversion Rate
This provision concerns integration allowances for children in training, which the court ruled should not be granted because no information was provided about the siblings (see section 2.2.2).