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Art. 19 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Wohnkosten

Berechnung der Beiträge und anerkannte Werte für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - Familienbudget
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Art. 19 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Wohnkosten

Als Wohnkosten werden die effektiven Wohnungsmietkosten einschliesslich Nebenkosten oder bei Wohneigentum der Hypothekarzins angerechnet, jedoch maximal bis zu den im Anhang aufgeführten Höchstbeträgen.

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