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Art. 18 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Grundbedarf

Berechnung der Beiträge und anerkannte Werte für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - Familienbudget
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Art. 18 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Grundbedarf

1. Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt richtet sich nach der Haushaltsgrösse und den im Anhang aufgeführten Pauschalen.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2019 385 · be (Art. 17 Abs. 2, Art. 18-20 und Art. 31 ABV i.V.m. A1 Anhang 1 Art. A1-1)
Student Grant Calculation Disclosure and Stepfather Income Inclusion Appeal
Cited in the reasoning (E. 5.3) regarding calculation basis for daily costs, but not explicitly cited in the final orders (1-5).