Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
438.312 OSFRCFABV CH-BE

Art. 17 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Lebenshaltungskosten

Berechnung der Beiträge und anerkannte Werte für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - Familienbudget
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (50 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Lebenshaltungskosten

1. Die anrechenbaren Lebenshaltungskosten setzen sich zusammen aus der materiellen Grundsicherung, der Integrationszulage und aus den situationsbedingten Kosten.

2. Zur materiellen Grundsicherung zählen der Grundbedarf für den Lebensunterhalt, die Wohnkosten und die medizinische Grundversorgung.

← Art. 16 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) Vorbildung Art. 18 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2019 385 · be (Art. 17 Abs. 2, Art. 18-20 und Art. 31 ABV i.V.m. A1 Anhang 1 Art. A1-1)
Student Grant Calculation Disclosure and Stepfather Income Inclusion Appeal
Cited in the reasoning (E. 5.3) regarding calculation basis for daily costs, but not explicitly cited in the final orders (1-5).