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438.312 OSFRCFABV CH-BE

Art. 14 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) - Budget

Berechnung der Beiträge und anerkannte Werte für die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten - Familienbudget
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Art. 14 Verordnung über die Ausbildungsbeiträge (ABV) · Budget

1. Das Familienbudget dient dazu, die Verhältnisse der Eltern und ihrer im gleichen Haushalt lebenden Kinder zu erfassen.

2. Wenn die Eltern verheiratet sind oder wenn sie unverheiratet im gleichen Haushalt leben, wird ein gemeinsames Budget erstellt.

3. Wenn die Eltern nicht im gleichen Haushalt leben und unverheiratet, gerichtlich getrennt, geschieden oder wieder verheiratet sind, wird je ein separates Budget erstellt.

4. Wenn ein Elternteil gerichtlich festgelegte Unterhaltsbeiträge an die Auszubildende oder den Auszubildenden leistet, wird für diesen Elternteil kein Budget erstellt.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (2)

100 2019 385 · be (Art. 14 Abs. 3 ABV)
Student Grant Calculation Disclosure and Stepfather Income Inclusion Appeal
Cited in the reasoning (E. 4.4) regarding separate budgets for parents not living in the same household, but not explicitly cited in the final orders (1-5).
600 21 16 · be (Art. 14 Abs. 1 ABV)
Appeal Regarding Educational Grant Calculation and Foreign Income Conversion Rate
This provision was used to confirm that the family budget covers parents and children living in the same household (see section 2.2.2).