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438.31 ABGLSFLAF CH-BE

Art. 26 Gesetz über die Ausbildungsbeiträge (ABG) - Änderung eines Erlasse

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 26 Gesetz über die Ausbildungsbeiträge (ABG) · Änderung eines Erlasse

1. Das Staatsbeitragsgesetz vom 16. September 1992 (StBG) wird wie folgt geändert

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