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Art. 53 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) - Angebote ausserhalb von J+S

Bildung und Sport - Sport in der Schule - Freiwilliger Schulsport
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Art. 53 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) · Angebote ausserhalb von J+S

1. Die zuständige Stelle gemäss Artikel 14 kann Angebote im Rahmen des freiwilligen Schulsports, die ausserhalb von J+S durchgeführt werden, wie folgt unterstützen

a Sportkurse à 60 Minuten mit 10 Franken,

b Sportanlässe à mindestens drei Stunden mit 50 Franken pro 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

2. Pro Angebot wird ein Beitrag von höchstens 2000 Franken ausgerichtet.

3. Die Beiträge sind für die Entschädigung der Leiterinnen und Leiter des freiwilligen Schulsports zu verwenden.

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