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CH-BE
Art. 52 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) - Angebote im Rahmen von J+S
Bildung und Sport - Sport in der Schule - Freiwilliger Schulsport
Art. 52 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) · Angebote im Rahmen von J+S
Die zuständige Stelle gemäss Artikel 14 kann für Angebote im Rahmen des freiwilligen Schulsports zusätzlich zum J+S-Beitrag des BASPO einen Beitrag von 0.65 Franken pro Teilnehmerstunde ausrichten.
Als Berechnungsgrundlage gelten die Daten der Sportdatenbank (SPORTdb).
Der Beitrag ist für die Entschädigung der Leiterinnen und Leiter des freiwilligen Schulsports zu verwenden.