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Art. 5 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) - Berner Talente

Allgemeine Bestimmungen - Begriffe
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Art. 5 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) · Berner Talente

1. Berner Talente sind von Sportverbänden und Sportvereinen definierte Jugendliche, die im Rahmen der Talentförderung

a. gemäss den Konzepten der kantonalen Sportverbände als Talent eingestuft werden,

b. in der Regel eine Swiss Olympic Talent Card, eine Swiss Olympic Elite Card oder eine andere qualifizierte Bestätigung ihres Talents besitzen,

c. die sportlichen Kriterien der Expertengruppe Leistungssport (Artikel 43) erfüllen, und

d. eine hohe Motivation vorweisen.

2. Die zuständige Stelle gemäss Artikel 14 überprüft, ob die jeweiligen sportartenspezifischen Anforderungen erfüllt werden und entscheidet über die Vergabe des Status Berner Talent.

3. Sie betreibt eine Plattform für die Anmeldung und Verwaltung der Berner Talente.

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