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Art. 49 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) - Begriff

Bildung und Sport - Sport in der Schule - Bewegte Schule
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Art. 49 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) · Begriff

1. Unter der bewegten Schule werden verschiedene Ideen und Konzepte verstanden, die den Sport und die Bewegung im Lern- und Unterrichtsalltag fördern.

2. Dazu gehören Angebote wie

a Schulsporttage,

b Sport im Angebot der Schule als fakultativer Unterricht,

c freiwilliger Schulsport,

d bewegtes Sitzen,

e bewegtes Lernen,

f bewegte Pausen,

g bewegungsaktiver Schulweg.

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