437.111
KSPOFÖVOCESPRCPS
CH-BE
Art. 49 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) - Begriff
Bildung und Sport - Sport in der Schule - Bewegte Schule
Art. 49 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) · Begriff
1. Unter der bewegten Schule werden verschiedene Ideen und Konzepte verstanden, die den Sport und die Bewegung im Lern- und Unterrichtsalltag fördern.
2. Dazu gehören Angebote wie
a Schulsporttage,
b Sport im Angebot der Schule als fakultativer Unterricht,
c freiwilliger Schulsport,
d bewegtes Sitzen,
e bewegtes Lernen,
f bewegte Pausen,
g bewegungsaktiver Schulweg.