437.111
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CH-BE
Art. 43 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) - Expertengruppe Leistungssport
Leistungssport - Förderung von Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainern - Programme im Bereich des leistungsorientierten Nachwuchssports
Art. 43 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) · Expertengruppe Leistungssport
1. Die Expertengruppe Leistungssport legt die sportlichen Aufnahmekriterien in eine schulische oder berufliche Talentförderung unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten fest und passt diese der Sportart, dem Geschlecht und der Ausbildungsstufe an.
2. Sie besteht aus einer oder mehreren Vertretungen
a) anerkannter Klubs oder Sportverbände mit Förderung des Leistungssports, insbesondere des Nachwuchses,
b) der Klubs der beiden höchsten Ligen,
c) der nationalen und regionalen Leistungszentren,
d) von Swiss Olympic,
e) des Dachverbands der kantonalen Sportverbände.
3. Je nach Bedarf können zusätzliche Fachpersonen beigezogen werden.