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Art. 39 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) - Unterstützung von Schulen und Lehrbetrieben

Leistungssport - Förderung von Athletinnen und Athleten, Trainerinnen und Trainern - Aus- und Weiterbildung
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Art. 39 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) · Unterstützung von Schulen und Lehrbetrieben

1. Für eine bessere Vereinbarkeit von Sport und Ausbildung fördert die oder der kantonale Beauftragte für Leistungssport den Aufbau von

a) Swiss Olympic Label-Schulen und

b) leistungssportfreundlichen Lehrbetrieben.

2. Sie oder er berät dafür Schulen und Lehrbetriebe und unterstützt sie beim Antrag für ein Label und bei der Umsetzung.

3. Sie oder er arbeitet dafür aktiv mit Swiss Olympic zusammen.

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