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Art. 21 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) - 1418coach

Breitensport - Jugend und Sport (J+S)
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Art. 21 Kantonale Sportförderungsverordnung (KSpoFöV) · 1418coach

1. 1418coach ist das Einführungsprogramm für zukünftige J+S-Leiterinnen und -Leiter.

2. Mit der Ausbildung und dem Einsatz von 1418coaches soll dem Mangel an ehrenamtlichen Leiterinnen und Leitern in Sportvereinen entgegengewirkt werden.

3. Die Entschädigungen der zuständigen Stelle gemäss Artikel 14

a) für die Ausbildung von 1418coaches orientieren sich an der J+S-Kaderbildung und sind in Anhang 2 geregelt,

b) für den Einsatz als 1418coaches sind im Anhang 2 geregelt.

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