Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
437.11 KSPOFÖGLCESPLPS CH-BE

Art. 18 Kantonales Sportförderungsgesetz (KSpoFöG) - Vereinbarkeit von Sport und Ausbildung

Bildung und Sport
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (28 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 18 Kantonales Sportförderungsgesetz (KSpoFöG) · Vereinbarkeit von Sport und Ausbildung

1. Die Massnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Sport und Ausbildung an den Schulen aller Ausbildungsstufen richten sich nach der Bildungsgesetzgebung.

2. Der Kanton kann die Vereinbarkeit von Sport und Ausbildung zusätzlich fördern und berücksichtigt dabei sowohl die Ausbildungsstufe als auch die jeweiligen sportartenspezifischen Anforderungen.

← Art. 17 Kantonales Sportförderungsgesetz (KSpoFöG) Gegenstand Art. 19 Kantonales Sportförderungsgesetz (KSpoFöG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →