437.11
KSPOFÖGLCESPLPS
CH-BE
Art. 16 Kantonales Sportförderungsgesetz (KSpoFöG) - Bewegte Schule
Bildung und Sport
Art. 16 Kantonales Sportförderungsgesetz (KSpoFöG) · Bewegte Schule
1. Der Kanton fördert im Rahmen des schulischen Unterrichts die täglichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten.
2. Er fördert regelmässige Sport- und Bewegungsaktivitäten in Form einer «Bewegten Schule» und kann diese mit einem Label auszeichnen.
3. Er fördert die Bewegung auf dem Schulweg und im Alltag.