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Art. 99 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Aufhebung

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 99 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Aufhebung

1. Die Verordnung vom 13. April 2005 über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV)[11] wird aufgehoben.

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