436.911
PHVOHEP
CH-BE
Art. 96 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Anrechnung an Anstellungsdauer
Übergangs- und Schlussbestimmungen
Art. 96 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Anrechnung an Anstellungsdauer
Die Dauer der nach bisherigem Recht abgeschlossenen Arbeitsverhältnisse ist an die Anstellungsdauer gemäss Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe b anrechenbar.