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Art. 94 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Anwendbare Bestimmungen für die Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitution des Vereins NMS Bern

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 94 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Anwendbare Bestimmungen für die Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitution des Vereins NMS Bern

1. Artikel 2 ist ab dem 1. Februar 2023 anwendbar.

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