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436.911 PHVOHEP CH-BE

Art. 90 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Verstoss gegen die wissenschaftliche Integrität

Disziplinarrecht
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Art. 90 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Verstoss gegen die wissenschaftliche Integrität

Ein Verstoss gegen die wissenschaftliche Integrität liegt vor, wenn Studierende gegen die im entsprechenden Reglement der Pädagogischen Hochschule festgelegten Regeln der wissenschaftlichen Integrität und der guten wissenschaftlichen Praxis verstossen.

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