436.911
PHVOHEP
CH-BE
Art. 90 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Verstoss gegen die wissenschaftliche Integrität
Disziplinarrecht
Art. 90 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Verstoss gegen die wissenschaftliche Integrität
Ein Verstoss gegen die wissenschaftliche Integrität liegt vor, wenn Studierende gegen die im entsprechenden Reglement der Pädagogischen Hochschule festgelegten Regeln der wissenschaftlichen Integrität und der guten wissenschaftlichen Praxis verstossen.