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Art. 89 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Verstoss gegen die Disziplinarordnung

Disziplinarrecht
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Art. 89 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Verstoss gegen die Disziplinarordnung

Ein Verstoss gegen die Disziplinarordnung liegt vor, wenn Studierende gegen die Hausordnungen, die Studienreglemente oder während ihres Studiums gegen Verbote oder Gebote der Rechtsordnung sowie gegen Anordnungen der Rektorin oder des Rektors, der Schulleitung sowie der Institutsleiterinnen oder der Institutsleiter und der Dozentinnen oder Dozenten verstossen.

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