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Art. 87 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Dienstleistungen im Bereich Bildungsmedien

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren und Abgaben - Weitere Gebühren und Abgaben
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Art. 87 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Dienstleistungen im Bereich Bildungsmedien

1. Der Schulrat regelt durch Reglement die Gebühren für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Bereich Bildungsmedien. Das Reglement bedarf der Genehmigung der Bildungs- und Kulturdirektion.

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