436.911
PHVOHEP
CH-BE
Art. 87 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Dienstleistungen im Bereich Bildungsmedien
Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren und Abgaben - Weitere Gebühren und Abgaben
Art. 87 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Dienstleistungen im Bereich Bildungsmedien
1. Der Schulrat regelt durch Reglement die Gebühren für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Bereich Bildungsmedien. Das Reglement bedarf der Genehmigung der Bildungs- und Kulturdirektion.