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Art. 85 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Auskultantinnen und Auskultanten

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren und Abgaben - Weitere Gebühren und Abgaben
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Art. 85 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Auskultantinnen und Auskultanten

1. Auskultantinnen und Auskultanten sind interessierte Personen, die einzelne Veranstaltungen unter Ausschluss von solchen der Weiterbildung besuchen.

2. Sie entrichten eine einmalige Einschreibegebühr von höchstens 100 Franken sowie eine Besuchsgebühr, die vom Umfang der besuchten Veranstaltungen abhängig ist, jedoch 750 Franken pro Semester nicht überschreitet. Der Schulrat regelt durch Reglement die Höhe der Besuchsgebühr.

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