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436.911 PHVOHEP CH-BE

Art. 82 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Beurlaubungsgebühr

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren und Abgaben - Beurlaubungsgebühr und Gebührenbefreiung
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Art. 82 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Beurlaubungsgebühr

1. Die Beurlaubungsgebühr beträgt 100 Franken pro Semester.

2. Beurlaubte Studierende, die der Vereinigung der Studierenden der Pädagogischen Hochschule angehören, bezahlen zudem die Gebühr gemäss Artikel 33 Absatz 3 PHG.

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