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Art. 81 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Weiterbildung der Lehrkräfte

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren und Abgaben - Prüfungs- und Weiterbildungsgebühren
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Art. 81 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Weiterbildung der Lehrkräfte

Der Schulrat regelt durch Reglement die Gebühren für die Weiterbildung der Lehrkräfte. Das Reglement bedarf der Genehmigung der Bildungs- und Kulturdirektion.

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