436.911
PHVOHEP
CH-BE
Art. 81 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Weiterbildung der Lehrkräfte
Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren und Abgaben - Prüfungs- und Weiterbildungsgebühren
Art. 81 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Weiterbildung der Lehrkräfte
Der Schulrat regelt durch Reglement die Gebühren für die Weiterbildung der Lehrkräfte. Das Reglement bedarf der Genehmigung der Bildungs- und Kulturdirektion.