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Art. 78 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Anmelde- und Immatrikulationsgebühr für Grundausbildungen

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren und Abgaben - Anmelde-, Immatrikulations- und Studiengebühren
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Art. 78 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Anmelde- und Immatrikulationsgebühr für Grundausbildungen

1. Die Gebühr für die Anmeldung zum Studium beträgt 100 Franken.

2. Die Immatrikulationsgebühr beträgt 100 Franken.

3. Führt die Anmeldung zur Immatrikulation, wird die Anmeldegebühr als Immatrikulationsgebühr angerechnet.

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