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Art. 76 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Aufnahmeverfahren

Planung, Steuerung und Finanzierung - Gebühren und Abgaben - Gebühren für Vorbereitungskurs, Aufnahmeverfahren und Eignungsabklärung
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Art. 76 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Aufnahmeverfahren

1. Die Gebühr für Ergänzungsprüfungen im Rahmen von Zulassungsverfahren beträgt höchstens 300 Franken.

2. Der Schulrat

a) regelt die Gebührenhöhe durch Reglement,

b) kann für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Vorbereitungskurses eine reduzierte Gebühr vorsehen.

3. Die Gebühr für das Aufnahmeverfahren sur dossier gemäss Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b des Reglements der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 28. März 2019 über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen[[9]](#paragraphtext_content_fn_4917301_2_9_c) beträgt 600 Franken.

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