436.911
PHVOHEP
CH-BE
Art. 66 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Controllinggespräch
Planung, Steuerung und Finanzierung - Controllingverfahren
Art. 66 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Controllinggespräch
1. Zwischen der Bildungs- und Kulturdirektion und der Pädagogischen Hochschule findet jährlich mindestens ein Controlling-Gespräch statt.
2. Das Controlling-Gespräch dient der Beurteilung des Standes der Zielerreichung des Leistungsauftrags.
3. Grundlage des Gesprächs bildet die Berichterstattung der Pädagogischen Hochschule.