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Art. 52 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV)

Entschädigung betreffend Schulrat
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Art. 52 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV)

1. Das Taggeld der Mitglieder des Schulrats, die nicht Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Pädagogischen Hochschule oder des Kantons sind, sowie der Vertreterin oder des Vertreters der Studierenden beträgt 250 Franken pro Sitzung.

2. Es werden zusätzlich jährlich folgende Pauschalentschädigungen ausgerichtet

a) 12'000 Franken für die Präsidentin oder den Präsidenten,

b) 6000 Franken für die Vizepräsidentin oder den Vizepräsidenten,

c) 2400 Franken für die übrigen Mitglieder, die nicht Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der Pädagogischen Hochschule oder des Kantons sind, sowie für die Vertreterin oder den Vertreter der Studierenden.

3. Die Taggelder und Entschädigungen werden aus den ordentlichen Mitteln der Pädagogischen Hochschule entrichtet.

4. Im Übrigen gilt die Verordnung vom 2. Juli 1980 über die Taggelder und Reiseentschädigungen der Mitglieder staatlicher Kommissionen[[6]](#paragraphtext_content_fn_4917239_2_6_c).

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