436.911
PHVOHEP
CH-BE
Art. 5 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Kategorien
Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 5 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Kategorien
1. Es werden folgende Kategorien von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterschieden
a) Dozentinnen und Dozenten,
b) Assistentinnen und Assistenten,
c) Praxislehrkräfte mit Grundauftrag oder mit erweitertem Auftrag,
d) Weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
2. Drittmittelangestellte gemäss Artikel 11 Absatz 3 PHG gehören ihrer Qualifikation und Stellung entsprechend einer der Kategorien gemäss Absatz 1 an.