436.911
PHVOHEP
CH-BE
Art. 23 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Publikation von Verwaltungsrats- und Stiftungsratsmandaten
Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 23 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Publikation von Verwaltungsrats- und Stiftungsratsmandaten
1. Verwaltungsrats- und Stiftungsratsmandate der Mitglieder der Schulleitung sowie der Dozentinnen und Dozenten mit hohem Beschäftigungsgrad werden jährlich auf der Internetseite der Pädagogischen Hochschule publiziert.