Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
436.911 PHVOHEP CH-BE

Art. 17 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Arbeitszeitmodell

Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (102 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 17 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Arbeitszeitmodell

1. Der Schulrat erlässt für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Vorliegen hochschulspezifischer Verhältnisse für folgende Bereiche von der Personalgesetzgebung abweichende Bestimmungen durch Reglement

a) finanzielle Abgeltung von Ferien- und Zeitguthaben,

b) Langzeitkonti,

c) Anspruch und Höhe einer zusätzlichen Entschädigung oder Abgeltung für Arbeit unter besonderen Verhältnissen,

d) Höhe des maximalen Übertrags des jährlichen Arbeitszeitsaldos,

e) Arbeitszeiterfassung und Ferienbezug,

f) Bezug von Kurzurlaub,

g) Bezug der Treueprämie.

2. Der Schulrat informiert die Personalverbände rechtzeitig über alle abweichenden Bestimmungen in den aufgeführten Bereichen.

3. Er hört die Personalverbände an, bevor er wesentliche Abweichungen erlässt und führt mit diesen nach Bedarf Gespräche.

← Art. 16 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) Gegenstand Art. 18 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →