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Art. 13 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Durchführung des Mitarbeitergesprächs

Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 13 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Durchführung des Mitarbeitergesprächs

1. Die Vorgesetzten führen periodisch mit jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter ein Mitarbeitergespräch im Sinne einer Standortbestimmung durch.

2. Kernpunkte des Mitarbeitergesprächs sind die Zielvereinbarung, die Arbeitsbedingungen, das Arbeitsklima, die berufliche Entwicklung und die beruflichen Perspektiven sowie die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.

3. Das Mitarbeitergespräch wird jährlich durchgeführt, wenn die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung das Gehalt der betroffenen Mitarbeiterin oder des betroffenen Mitarbeiters beeinflusst.

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