436.911
PHVOHEP
CH-BE
Art. 11 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
Art. 11 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
1. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen keine Ansprüche gemäss Artikel 32 und 33 PG für
a Assistentinnen und Assistenten,
b Praxislehrkräfte mit erweitertem Auftrag,
c Drittmittelangestellte.