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436.911 PHVOHEP CH-BE

Art. 11 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gemeinsame Bestimmungen
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Art. 11 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen keine Ansprüche gemäss Artikel 32 und 33 PG für

a Assistentinnen und Assistenten,

b Praxislehrkräfte mit erweitertem Auftrag,

c Drittmittelangestellte.

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