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436.911 PHVOHEP CH-BE

Art. 100 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 100 Verordnung über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

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