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Art. 80 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Patentprüfungen für Sekundarlehrerinnen und Sekundarlehrer

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Art. 80 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Patentprüfungen für Sekundarlehrerinnen und Sekundarlehrer

Studierende, die das Studium vor dem 1. September 2001 am Sekundarlehramt der Universität Bern begonnen haben, können die Prüfungen bis spätestens 31. August 2006 nach bisherigem Recht ablegen.

Die Patentprüfungskommission für Sekundarlehrerinnen und Sekundarlehrer ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Prüfungen sowie der Lehrproben.

Die Amtsdauer der Patentprüfungskommission für Sekundarlehrerinnen und Sekundarlehrer endet am 31. August 2006.

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