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Art. 75 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Übergang von Rechten und Pflichten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 75 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Übergang von Rechten und Pflichten

1. Alle Rechte und Pflichten des Kantons sowie der Universität Bern, die diese für den Aufgabenbereich der Lehrerinnen- und Lehrerbildung bis zum 31. August 2005 eingegangen sind, gehen auf den 1. September 2005 an die Pädagogische Hochschule über.

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