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Art. 73a Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Zusammensetzung und Wahl

Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitution des Vereins NMS Bern - Rekurskommission
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Art. 73a Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Zusammensetzung und Wahl

1. Die Rekurskommission besteht aus fünf Mitgliedern.

2. Der Verein NMS Bern wählt die Mitglieder sowie die Präsidentin oder den Präsidenten der Rekurskommission.

3. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Zweimalige Wiederwahl ist möglich.

4. Der Regierungsrat regelt das Nähere durch Verordnung.

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