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Art. 71 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Berichterstattung

Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitution des Vereins NMS Bern - Berichterstattung und Controlling
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Art. 71 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Berichterstattung

1. Der Verein NMS Bern erstattet der Bildungs- und Kulturdirektion für seine Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitution

a **\*** jährlich den Geschäftsbericht (Tätigkeitsschwerpunkte, Jahresrechnung, Bericht der Revisionsstelle),

b **\*** im Jahr vor Ablauf des Leistungsvertrags den Leistungsbericht über dessen Erfüllung.

2. ...

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