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PHGLHEP
CH-BE
Art. 67 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Grundsätzliches
Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitution des Vereins NMS Bern - Grundlagen
Art. 67 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Grundsätzliches
1. Der Verein NMS Bern ist befugt, Studiengänge der Grundausbildung von Lehrkräften der Primarstufe anzubieten und als öffentliche Aufgabe zu erfüllen.
2. Die Befugnis setzt voraus, dass
a die Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitution des Vereins NMS Bern gemäss HFKG institutionell akkreditiert ist und
b die Diplome der Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitution des Vereins NMS Bern gesamtschweizerisch anerkannt sind.
3. Die Lehrerinnen- und Lehrerbildungsinstitution des Vereins NMS Bern pflegt die Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule sowie den weiteren Institutionen und Organisationen gemäss Artikel 6 Absatz 1.