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Art. 55a Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Auskultantengebühren

Planung, Steuerung und Finanzierung der Pädagogischen Hochschule
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Art. 55a Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Auskultantengebühren

1. Die Pädagogische Hochschule erhebt für Auskultantinnen und Auskultanten Gebühren. Die Gebühren betragen höchstens 1200 Franken pro Semester.

2. Der Regierungsrat regelt die Gebühren durch Verordnung. Er kann diese Befugnis ganz oder teilweise der Bildungs- und Kulturdirektion oder dem Schulrat übertragen.

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