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Art. 52 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Hochschulvereinbarungen

Planung, Steuerung und Finanzierung der Pädagogischen Hochschule
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Art. 52 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Hochschulvereinbarungen

Der Regierungsrat schliesst mit anderen Kantonen Vereinbarungen über Hochschulbeiträge ab.

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