436.91
PHGLHEP
CH-BE
Art. 51 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Stellenbewirtschaftung
Planung, Steuerung und Finanzierung der Pädagogischen Hochschule
Art. 51 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Stellenbewirtschaftung
Die Pädagogische Hochschule bewirtschaftet die Stellen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der verfügbaren Mittel nach eigenem System.