436.91
PHGLHEP
CH-BE
Art. 38 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Stellung
Organisation der Pädagogischen Hochschule - Die Pädagogische Hochschule als Gesamtheit - Rektorin oder Rektor
Art. 38 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Stellung
1. Die Rektorin oder der Rektor führt die Pädagogische Hochschule operativ.
2. Sie oder er ist dem Schulrat gegenüber für die Geschäftsführung verantwortlich.
3. Sie oder er steht der Verwaltungsleiterin oder dem Verwaltungsleiter der Pädagogischen Hochschule vor.