Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
436.91 PHGLHEP CH-BE

Art. 38 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Stellung

Organisation der Pädagogischen Hochschule - Die Pädagogische Hochschule als Gesamtheit - Rektorin oder Rektor
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (109 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 38 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Stellung

1. Die Rektorin oder der Rektor führt die Pädagogische Hochschule operativ.

2. Sie oder er ist dem Schulrat gegenüber für die Geschäftsführung verantwortlich.

3. Sie oder er steht der Verwaltungsleiterin oder dem Verwaltungsleiter der Pädagogischen Hochschule vor.

← Art. 37 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) Gegenstand Art. 39 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →