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Art. 35 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Organe

Organisation der Pädagogischen Hochschule - Allgemeine Bestimmungen
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Art. 35 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Organe

1. Die Organe der Pädagogischen Hochschule sind

a) der Schulrat,

b) die Rektorin oder der Rektor,

c) die Schulleitung,

d) die Institutsleiterinnen und Institutsleiter,

e) die Rekurskommission.

2. Das Statut kann weitere Organe, insbesondere Vizerektorinnen und Vizerektoren, einsetzen.

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