436.91
PHGLHEP
CH-BE
Art. 33 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Aufgaben, Finanzierung
Angehörige der Pädagogischen Hochschule - Studierende - Vereinigung der Studierenden
Art. 33 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Aufgaben, Finanzierung
Die Vereinigung der Studierenden vertritt die Anliegen und Interessen der Studierenden.
Sie kann den Studierenden und weiteren Angehörigen der Pädagogischen Hochschule Dienstleistungen und kulturelle Veranstaltungen anbieten.
Die Pädagogische Hochschule erhebt von den Mitgliedern der Vereinigung der Studierenden eine Gebühr von höchstens 30 Franken pro Semester zur Finanzierung der Vereinigung.