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Art. 33 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) - Aufgaben, Finanzierung

Angehörige der Pädagogischen Hochschule - Studierende - Vereinigung der Studierenden
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Art. 33 Gesetz über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) · Aufgaben, Finanzierung

Die Vereinigung der Studierenden vertritt die Anliegen und Interessen der Studierenden.

Sie kann den Studierenden und weiteren Angehörigen der Pädagogischen Hochschule Dienstleistungen und kulturelle Veranstaltungen anbieten.

Die Pädagogische Hochschule erhebt von den Mitgliedern der Vereinigung der Studierenden eine Gebühr von höchstens 30 Franken pro Semester zur Finanzierung der Vereinigung.

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